Mit ihrem Kompromiss zum Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge verstoßen CDU und SPD gegen die Rechte der Betroffenen und nehmen Flüchtlingen ihre Zukunftsperspektive. Das stellen die Hamburger Wohlfahrtsverbände anlässlich des heutigen Bundestagsbeschlusses in einem Positionspapier fest. Das Papier wird unterstützt vom Deutschen Gewerkschaftsbund Hamburg, dem Flüchtlingsrat Hamburg, dem Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt der Nordkirche, dem Sozialverband Deutschland Landesverband Hamburg, dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften Landesverband Hamburg sowie von der Flüchtlingsbeauftragten der Nordkirche Dietlind Jochims.
Nach dem Beschluss des Bundestags wird die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge verlängert, bis zum 31. Juli soll eine Neuregelung erarbeitet werden. CDU und SPD haben angekündigt, den Familiennachzug ab dem 1. August auf 1.000 Menschen pro Monat begrenzen zu wollen. Eine bereits bestehende Härtefallregelung soll weiterhin angewendet werden. In ihrem Papier kritisieren die Wohlfahrtsverbände diese Regelung als rechtswidrig sowie inhuman und zeigen die integrationspolitischen Konsequenzen einer Kontingentierung auf. Gemeinsam mit den Unterstützern des Papiers halten die Verbände an der Forderung fest, den Familiennachzug ohne Ausnahme wieder zuzulassen.
Sandra Berkling, stellvertretende Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGFW), dem Zusammenschluss der Hamburger Wohlfahrtsverbände: "Mit ihrem Kompromiss missachten CDU und SPD konsequent geltendes Recht und handeln außerdem integrationspolitisch höchst fragwürdig. Denn das Recht auf Familie ist vom Grundgesetz geschützt und gilt für alle Menschen, also auch für alle Flüchtlinge, unabhängig vom Schutzstatus. Wenn eine neue Bundesregierung den Zuzug nur 1.000 Menschen pro Monat bzw. in Härtefällen gewährt, verletzt sie dieses Grundrecht. Gleichzeitig erschwert sie den Betroffenen die Integration in unsere Gesellschaft."